
Projektentwicklung und Bauträgergeschäft
Vier Wände und ein Grundstück sind erst der Anfang. Als Bauträger entwickeln wir Wohn- und Anlageobjekte im Ruhrgebiet und im Münsterland – von der Prüfung des Baurechts über Planung und Bau bis zur Übergabe. Und wir kaufen Grundstücke und Bestandsobjekte an, in denen mehr steckt, als ihr heutiger Zustand zeigt.
Wo heute wenig steht,
kann viel entstehen.
Die meisten Projekte beginnen nicht mit einem Plan, sondern mit einem Eigentümer, der wissen will, was möglich ist.
Grundstückseigentümer
Ein großer Garten, eine Baulücke, ein Hinterland, das niemand nutzt. Wir prüfen, was dort planungsrechtlich möglich ist, und machen Ihnen ein Angebot, das dieses Potenzial berücksichtigt.
Eigentümer von Abrissobjekten
Manche Gebäude haben ihren Zweck erfüllt. Ihr Wert liegt im Boden und in dem, was dort entstehen kann – ein Mehrfamilienhaus statt eines eingeschossigen Altbaus, Wohnungen statt einer Gewerbehalle.
Bestandshalter mit Reserven
Dachgeschosse, die sich ausbauen lassen, Aufstockungen, Anbauten, Umnutzungen: viele Bestandsobjekte tragen ungenutzte Fläche. Wir entwickeln sie gemeinsam mit Ihnen oder kaufen das Objekt an.
Käufer von Neubauwohnungen
Wer eine Neubauwohnung zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage sucht, erhält bei uns Objekte, die wir selbst entwickelt haben – und deren Qualität wir deshalb verantworten.
Erst das Baurecht,
dann der Entwurf.
Projektentwicklung ist die konsequenteste Form, in Immobilien Perspektive zu sehen. Ein Grundstück hat heute einen Bodenwert; was es morgen wert ist, entscheidet sich an der Frage, was darauf entstehen kann – und ob es Menschen gibt, die dort wohnen wollen.
Im Ruhrgebiet heißt das oft: ehemalige Zechen- und Gewerbeflächen, Nachkriegsbestand mit Nachverdichtungspotenzial, Baulücken in gewachsenen Quartieren. Im Münsterland sind es eher Hofstellen, Ortsränder und großzügige Grundstücke, die eine zweite Bebauung tragen. Beides verlangt dieselbe Sorgfalt: Baurecht zuerst, dann Entwurf, dann Kalkulation.
Wir entwickeln nicht um jeden Preis. Ein Projekt, das sich nur mit optimistischen Verkaufspreisen rechnet, beginnen wir nicht. Das schützt Grundstückseigentümer, die mit uns partnerschaftlich arbeiten, ebenso wie Käufer, die eine Wohnung von uns erwerben.
Baurecht zuerst, dann Entwurf, dann Kalkulation.
Vom Grundstück zur Übergabe.
Potenzialanalyse
Wir prüfen Grundstück oder Bestandsobjekt auf Baurecht, Lage, Erschließung und wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Ankauf oder Partnerschaft
Je nach Ihren Zielen kaufen wir an oder entwickeln gemeinsam mit Ihnen – etwa, wenn Sie das Grundstück behalten und sich am Ergebnis beteiligen wollen.
Planung und Genehmigung
Entwurf, Abstimmung mit der Bauaufsicht und Bauantrag. Hier entscheidet sich, wie viel Wert ein Projekt schaffen kann.
Bau
Wir steuern die Bauausführung mit regionalen Handwerksbetrieben und berichten transparent über Termine und Kosten.
Übergabe
Abnahme, Mängelmanagement und Übergabe an Käufer oder Investor – und die Gewährleistung danach.
Alles aus einer Hand.
Fünf Disziplinen, ein Verantwortlicher – damit zwischen Planung und Baustelle nichts verloren geht.
Grundstücksakquise
Wir suchen und kaufen Grundstücke und Abrissobjekte an, in Absprache mit Eigentümern, Kommunen und Erbengemeinschaften.
Baurecht und Machbarkeit
Bebauungsplan, Paragraf 34, Abstandsflächen, Stellplätze, Denkmalschutz und im Revier die Bergbauvergangenheit: wir klären vorab, was gebaut werden darf.
Planung und Genehmigung
Mit Architekten und Fachplanern entwickeln wir ein Konzept, das zur Lage passt, und begleiten das Genehmigungsverfahren bis zur Baugenehmigung.
Bau- und Projektmanagement
Ausschreibung, Vergabe, Terminplanung, Kostencontrolling und Qualitätssicherung auf der Baustelle – aus einer Hand und mit einem Ansprechpartner.
Vermarktung und Vertrieb
Wir verkaufen die entstandenen Einheiten selbst an Selbstnutzer und Anleger – oder entwickeln für einen Endinvestor, der das gesamte Objekt übernimmt.
Was Eigentümer
von Grundstücken fragen.
Ja. Viele Grundstücke kaufen wir an, bevor eine Baugenehmigung vorliegt. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Kaufpreis, der an die spätere Genehmigung geknüpft ist – so profitieren Sie vom Baurecht, das wir schaffen.
Das ist möglich. Bei größeren Grundstücken entwickeln wir auch partnerschaftlich, etwa mit einer Beteiligung am Projekterfolg oder einer Wohnung im fertigen Objekt als Teil des Kaufpreises. Welches Modell passt, hängt vom Grundstück und von Ihren Zielen ab.
Vor jedem Ankauf holen wir die Auskunft der zuständigen Bergbehörde ein und prüfen das Altlastenkataster. Wo nötig, beauftragen wir Bodengutachten. Ein bekanntes Risiko lässt sich planen und einpreisen, ein unbekanntes nicht.
Ja, wenn die Umnutzung wirtschaftlich tragfähig ist. Wir stimmen das Konzept früh mit der Unteren Denkmalbehörde ab. Für Käufer kann ein saniertes Denkmal zusätzlich steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten eröffnen.
Vor und nach dem Bau.
Wo wir entwickeln.
Welche Flächen und Bestände sich in den einzelnen Städten für eine Entwicklung eignen, steht auf den Seiten der Tätigkeitsgebiete.
Lassen Sie uns über
Perspektiven sprechen.
Sie besitzen eine Immobilie mit Entwicklungspotenzial oder suchen nach einer langfristig interessanten Investitionsmöglichkeit?
Wir freuen uns auf den Austausch.